Ihre IT-Recht Kanzlei in Berlin

Software Lizenzverträge für IT-Firmen und vieles mehr

Für die rechtssichere Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle ist spezialisierte Expertise entscheidend. Rechtsanwältin Friederike Lemme berät Unternehmen umfassend im IT-Recht und erstellt maßgeschneiderte Software-Lizenzverträge, die individuell auf Ihr Projekt abgestimmt sind. Von Wartungs- und Pflegeverträgen bis hin zu komplexen Softwareerstellungs- und Vertriebsverträgen bietet Ihnen die Kanzlei Lemme in Berlin fundierte Unterstützung. Darüber hinaus vertritt Sie Frau Lemme natürlich auch in allen rechtlichen Auseinandersetzung mit Kunden und Geschäftspartnern und setzt Ihre Rechte auch vor Gericht für Sie durch.

Durch das Know-How im IT-Recht sowie die umfangreiche Erfahrung im Cloud-Computing werden Sie äußerst kompetent beraten. Auch bei rechtlichen Fragen zu ASP- und Provider-Verträgen oder in puncto Datenschutz wird Ihnen zielorientiert von Ihrem Anwalt für IT- und Lizenzrecht geholfen. Kontaktieren Sie uns über die Nummer +49 30 23630095 oder über das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Regelmäßige Beiträge und Experten-Einschätzungen von Rechtsanwältin Lemme finden Sie auch in unserem Pressebereich.

Was ist IT-Recht?

Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) bündelt alle rechtlichen Fragen rund um Hardware, Software, Internet und Datenschutz. In der Kanzlei Lemme liegt der Fokus besonders auf der Gestaltung von SaaS-Verträgen und dem Lizenzmanagement.

Direkt vom Anwalt: Artikel zur aktuellen Rechtsprechung

Product Keys und der Erschöpfungsgrundsatz

Im Urheberrecht sowie im Markenrecht gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz. Demnach kann jeder Händler Produkte ohne Rechtsverletzung weiterverbreiten und verkaufen, wenn diese mit Zustimmung des Herstellers in die EU bzw. in den EWR in Verkehr gebracht wurden. Dies gilt …

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Software as a Service

Das Thema Software as a Service, kurz SaaS genannt, ist eine Form des Cloud-Computing. Dessen Bedeutung wächst immer noch ständig, so dass auch die Nutzung von Software as a Service zunehmend wichtiger wird. Dabei handelt es sich um Software, die nicht mehr in der eigenen Umgebung genutzt wird …

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FAQ zum IT-Recht

Was muss ein rechtssicherer Software-Lizenzvertrag enthalten?
Ein rechtssicherer Software-Lizenzvertrag sollte präzise Regelungen zu den Nutzungsrechten (einfach vs. exklusiv), der Vergütung, der Haftung sowie zu Wartung und Support (SLAs) enthalten. Besonders wichtig ist die Definition des Lizenzumfangs (zeitlich, räumlich, inhaltlich). Die Kanzlei Lemme unterstützt Unternehmen dabei, diese Verträge individuell auf ihre Software-Architektur und Geschäftsmodelle anzupassen.
Welche rechtlichen Besonderheiten gelten für SaaS-Anbieter?
Anbieter von Software as a Service (SaaS) müssen vor allem das Mietrecht beachten, da die Software nicht gekauft, sondern zeitlich befristet genutzt wird. Zwingend erforderlich sind rechtssichere SaaS-AGB, ein Service Level Agreement (SLA) zur garantierten Verfügbarkeit sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, da Nutzerdaten in der Cloud verarbeitet werden.
Ist der Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen rechtlich zulässig?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist der Weiterverkauf zulässig. Grundlage ist der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Demnach kann ein Urheber den weiteren Vertrieb einer Software-Kopie nicht untersagen, sobald diese mit seiner Zustimmung in der EU in den Verkehr gebracht wurde. Dies gilt laut EuGH-Rechtsprechung auch für Download-Software, sofern die Kopie des Erstkäufers unbrauchbar gemacht wird.

Was sind die wichtigsten Aspekte beim Cloud-Computing-Vertrag?

Beim Cloud-Computing stehen Datenschutz (DSGVO) und Datensicherheit im Vordergrund. Vertraglich müssen der Speicherort der Daten, die Kontrollrechte des Kunden sowie die Exit-Strategie (Herausgabe der Daten bei Vertragsende) klar geregelt sein. Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht in Berlin berät die Kanzlei Lemme Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung komplexer Provider-Verträge.

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Gehen Sie in puncto Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht auf Nummer sicher und vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Berlin Charlottenburg. Nutzen Sie hierfür das folgende Formular. Detaillierte Infos zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können uns auch gerne telefonisch unter +49 30 23630095 oder per Mail erreichen.

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