Websitebetreiber sind mitverantwortlich für Like-Buttons

Rechtsanwältin Friederike Lemme Informiert beim Tagesspiegel über datenschutzrechtskonformen Einsatz von Like- und Share-Buttons.

Der EuGH hat am 29.07.2019 entschieden, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich sind für die personenbezogenen Daten, die durch die Einbindung eines Like Buttons an das jeweilige soziale Netzwerk übertragen werden. Die Verantwortung beschränkt sich jedoch lediglich auf die Übertragung der Daten und umfasst nicht die weitere Verarbeitung durch die sozialen Netzwerke. Dennoch benötigen Seitenbetreiber auch für diesen Vorgang eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage wird wohl die Einwilligung aller Besucher der Webseite sein müssen.

Ob die Seitenbetreiber eventuell ein berechtigtes Interesse haben und welche Möglichkeiten zum datenschutzrechtskonformen Einsatz es von Like- und Share-Buttons gibt, erläutert der Tagesspiegel in einem aktuellen Artikel. Hierzu stand Rechtsanwältin Friederike Lemme, neben drei weiteren Experten, dem Tagesspiegel Rede und Antwort. Der nicht nur deswegen sehr lesenswerte Artikel wurde am 30.07.2019 sowohl in der Printausgabe als auch online unter folgendem Link veröffentlicht.

Rechtsanwältin Friederike Lemme, Juli 2019 · Berlin